UP|DATE Ausgabe 2|22: Erbrecht - was ändert sich?
18.08.2022
Haben Sie ein Testament geschrieben oder einen Erbvertrag beurkunden lassen? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, diese zu überprüfen. Per 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Ab 2023 können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. So beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte anstatt drei Viertel des gesetzlichen Erbteils, jener für die Eltern entfällt sogar vollständig. Was es hinsichtlich Erbvorbezügen und Erbverträgen zu beachten gilt, erfahren Sie im neuen UP|DATE.
Und wir haben weitere interessante Themen für Sie aufbereitet: Unter welchen Voraussetzungen können sich Vereine per 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuerpflicht befreien, was gilt es in einem neuen Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu beachten, und einen nützlichen Tipp in Sachen
Cybersecurity.
Wir beraten Sie gerne zu diesen und weiteren Themen, ein Anruf oder eine E-Mail genügt.
Informationsblatt ansehen
Haben Sie ein Testament geschrieben oder einen Erbvertrag beurkunden lassen? Dann ist jetzt der Zeitpunkt, diese zu überprüfen. Per 1. Januar 2023 tritt das revidierte Erbrecht in Kraft. Ab 2023 können Sie über einen grösseren Teil Ihres Nachlasses frei verfügen. So beträgt der Pflichtteil der Nachkommen nur noch die Hälfte anstatt drei Viertel des gesetzlichen Erbteils, jener für die Eltern entfällt sogar vollständig. Was es hinsichtlich Erbvorbezügen und Erbverträgen zu beachten gilt, erfahren Sie im neuen UP|DATE.
Und wir haben weitere interessante Themen für Sie aufbereitet: Unter welchen Voraussetzungen können sich Vereine per 1. Januar 2023 von der Mehrwertsteuerpflicht befreien, was gilt es in einem neuen Arbeitsverhältnis während der Probezeit zu beachten, und einen nützlichen Tipp in Sachen
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